Unsere Fragen an das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) – und deren Antworten

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Die Präsentation des RPK vom 21.01.2021 zum vorläufigen Planungsstand der RadSCHNELLverbindung am Neckarkanal in Ilvesheim ergab viele Fragen. Die aus unserer Sicht wichtigsten Fragen haben wir im an das RPK geleitet. Folgende Stellungnahme erreichte uns dazu:

 

Gesendet: Dienstag, 02. März 2021 um 10:50 Uhr
Von: „Kapp, Alexander (RPK)“ <Alexander.Kapp@rpk.bwl.de>
An: „Hermann Münch“ <mozarthm@web.de>
Cc: „Trimmel, Christine (VM)“ <Christine.Trimmel@vm.bwl.de>, „Schumann, Stephanie (RPK)“ <Stephanie.Schumann@rpk.bwl.de>
Betreff: AW: RSW – HD-MA
Hallo Frau Münch, Frau Artmeier und Frau Müller,

bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Im Folgenden die entsprechenden Antworten:

1. In welchem Bereich ( Neckarkanal) ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen und wo nicht und auf
welcher Rechtsgrundlage??
lt.Präsentation können „sinnvolle“ Teilstrecken bereits vor der endgültien Fertigstellung des RSW eröffnet werden
ist das bereits geplant??
Aktuell befinden wir uns noch in der Detailplanung auf der gesamten Strecke. Sobald dies abgeschlossen ist, wird geprüft, welche Abschnitte Planfestgestellt werden. Ziel ist es noch dieses Jahr diese Abschnitte zu bilden und in die Planfeststellung zu gehen. Abschnitte bei denen keine Planfeststellung notwendig ist, können früher umgesetzt werden. Diese stehen aber noch nicht fest.
 
3.  An welchen Wochentagen wurde gezählt?? (Stunde und Uhrzeit ist bekannt)
Es wird immer an repräsentativen Wochentagen gezählt. Dies bedeutet dienstags bis donnerstags.
 
4  Haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang vor den Fußgängern??
Auf ausgewiesenen Radwegen haben Radfahrer Vorrang. Dies ist auch im allgemeinen Verkehrsraum so gängig. Ist jedoch, wie dies auch in anderen Bereichen gängig ist, ein gemeinsamer Geh-und Radweg ausgewiesen, so müssen beider Verkehrsteilnehmer, Radfahrer als auch Fußgänger gegenseitig Rücksicht nehmen.
 
5. Wenn weniger Fußgänger, Spaziergänger unterwegs sind, kann es passieren, daß im Endeffekt es nur einén RSW
gibt??
Die aktuelle Planung sieht vor, die Fußgänger und Radfahrer zu trennen. Selbst wenn im ausgewiesenen Fußweg keine Fußgänger unterwegs sind, ist es für Radfahrer nicht erlaubt diesen zu nutzen.

6. Wer hat an den Fussgängerquerungen, z. B. Park an der Senioreneinrichtung Vetter-Stift Vorrang??
und insbesondere an den gemeinsamen Rad- und Fußgängerquerungen und Engstellen.
Fußgängerquerungen sind explizit für Fußgänger vorgesehen. An einem üblichen „Zebrastreifen“ muss für den querenden Fußgänger nach der allgemein bekannten Straßenverkehrsordnung angehalten werden und der Fußgänger kann die Straße queren.
An punktuellen Engstellen, welche als gemeinsamer Geh-und Radweg genutzt werden, müssen beide Verkehrsteilnehmer gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen.
 
7. Was geschieht mit dem großen Baum, wenn Bus-Bauer einer Geländeabgabe nicht zustimmt??
Das Regierungspräsidium wird sich für den Erhalt des Baumes einsetzen und zeitnah mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt treten.  Alternativ werden weitere mögliche Varianten geprüft.
 
8. Wie viele Bäume und wo genau werden gefällt werden müssen?? Es wurde nicht erwähnt, was mit den
Bäumen und Sträuchern vor den Hochhäusern (nach Einmündung an den Neckarkanal) geschieht!
Da die technische Planung noch nicht abgeschlossen ist, kann aktuell noch nicht belastbar gesagt werden, wie viele und wo genau Bäume entfallen müssen. Das Regierungspräsidium ist vordringlich darum bemüht, so viele Bäume wie möglich zu erhalten.
 
9. Wer ist für den Unterhalt und zwar für Rad- und Gehweg (z.B. Winterdienst) zuständig??
Die Radschnellverbindung ist eine Landesstraße. Somit ist das Land in den Gemeinden für die Unterhaltung zuständig. Wie bei anderen Landesstraßen wird es auch hier vermutlich mit der Gemeinde einen Vereinbarungsvertrag geben. Dies bedeutet dass die Gemeinde  nach Vereinbarung für die Unterhaltung zuständig ist.
 
10. Wie hoch ist die Förderung von Land und Bund insgesamt??
Da das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, ist die Förderung noch nicht abschließend zu benennen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kapp

Alexander Kapp
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 42 – Steuerung und Baufinanzen
Öffentlichkeitsbeteiligung
76247 Karlsruhe

Tel.: 0721 – 926 3384
Fax.: 0721 – 933 40240
E-Mail:alexander.kapp@rpk.bwl.de
Internet: www.rp-karlsruhe.de

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