Ablehnung unserer Onlinepetition/ Teil 1
Wie bereits berichtet, hat der Landtag von BW unsere Onlinepetition gegen die Trassenführung des RSWs am Neckarkanal abgelehnt.
Wir möchten die Ablehnung nach und nach kommentieren und wollen zunächst zu einem Punkt Stellung beziehen:
Der Landtag argumentiert gegen die Führung der Trasse durch die Feudenheimer Straße unter anderem wie folgt:
- Zitat: „Reduzierung der Parkstände entlang der Hauptverkehrsachse auf der Feudenheimer Straße“.
Stellungnahme der Bürgerinitiative:
es ist richtig, dass bei dieser Trassenführung Parkstände reduziert werden würden. Wir möchten auch niemandem seinen Parkplatz streitig machen oder nach dem St.Florians Prinzip argumentieren „besser wo anders als bei uns“.
ABER bei der geplanten Trassenführung am Neckarkanal gibt es ebenfalls Eingriffe bei den Parkständen, die vom Landtag so dargestellt werden: „Geringer Entfall von Parkständen“
Konkret ENTFALLEN in der Hebelstraße 20-23 Parkstände. In der Stettiner Straße entfallen 26-30 Parkstände, hier werden 17 Längsaufsteller in Parktaschen neu errichtet (in versickerungsfähigem Pflaster möglich). 17 neue Längsaufsteller in der Stettiner Straße bedeuten, dass die Fahrzeuge unter Bäumen parken, der Gehweg sowie der RadSCHNELLweg ohne Schatten in der Sonne verlaufen.
In der Dieselstraße entfallen 18-21 Parkstände; somit also insgesamt 47-54 Parkstände in den drei Straßen.
Quelle: https://www.radschnellweg-hd-ma.de/downloads
Wo werden die betroffenen Bürger*innen ihre Autos dann parken?
Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage „lebenswertes-ilvesheim.de“ und auf Open Petition „Kein Radschnellweg am Neckarkanal- es gibt sinnvolle Alternativen“
Für die Bürgerinitiative: Artmeier- Münch- Müller